"CODE OF CONDUCT"
VERHALTENSCODEX
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Einleitung
Die WOKO Schüttgutverpackungen GmbH bekennt sich zu einer umwelt- und sozialverträglichen Unternehmensführung. Dieses Verhalten erwarten wir auch von allen unseren Lieferanten. Auch von unseren Mitarbeitern erwarten wir, dass sie die Grundsätze des ökologischen, sozialen und ethischen Handelns beachten und in die Unternehmenskultur integrieren. Darüber hinaus streben wir eine kontinuierliche Optimierung unseres unternehmerischen Handelns und unserer Produkte im Sinne der Nachhaltigkeit an und fordern unsere Lieferanten auf, durch einen ganzheitlichen Ansatz dazu beizutragen.
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Die Vertragspartner vereinbaren die Geltung der nachfolgenden Bestimmungen für einen gemeinsamen Verhaltenskodex, der für die zukünftige Zusammenarbeit gilt. Diese Vereinbarung dient als Grundlage für alle zukünftigen Lieferungen. Die Vertragspartner verpflichten sich, die Grundsätze und Anforderungen des Verhaltenskodex einzuhalten und sich zu bemühen, ihre Unterlieferanten vertraglich auf die Einhaltung der in diesem Dokument aufgeführten Normen und Vorschriften zu verpflichten. Diese Vereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft. Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex können letztlich Grund und Anlass für die WOKO Schüttgutverpackungen GmbH sein, die Geschäftsbeziehung einschließlich aller damit verbundenen Lieferverträge zu kündigen.
Der Verhaltenskodex basiert auf nationalen Gesetzen und Vorschriften wie dem Gesetz über die Sorgfaltspflicht in der Lieferkette (LkSG) sowie auf internationalen Konventionen wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den Leitlinien zu Kinderrechten und Unternehmensgrundsätzen, den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und den internationalen Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation.
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Anforderungen an Lieferanten
Die WOKO Schüttgutverpackungen GmbH erwartet von ihren Vertragspartnern, dass sie den Schutz der Menschenrechte unterstützen und respektieren.
Soziale Verantwortung
Abschaffung von Zwangsarbeit
Es darf keine Zwangsarbeit, Sklavenarbeit oder ähnliche Form von Arbeit eingesetzt werden. Jede Arbeit muss freiwillig erfolgen, und die Beschäftigten müssen jederzeit die Möglichkeit haben, die Arbeit oder das Arbeitsverhältnis zu beenden. Darüber hinaus darf kein Arbeitnehmer einer inakzeptablen Behandlung wie psychischer Grausamkeit oder sexueller oder anderer persönlicher Belästigung ausgesetzt werden. Von der Einstellung oder dem Einsatz von Sicherheitskräften ist abzusehen, wenn während ihres Einsatzes Personen auf unmenschliche oder erniedrigende Weise behandelt oder verletzt werden oder wenn die Vereinigungsfreiheit beeinträchtigt wird.
Verbot von Kinderarbeit
Kinderarbeit ist in jeder Phase der Produktion verboten. Die Lieferanten sind aufgefordert, das in der ILO-Konvention empfohlene Mindestalter für die Beschäftigung von Kindern einzuhalten. Nach diesen Empfehlungen sollte das Alter nicht unter dem Alter liegen, in dem die Schulpflicht endet, und auf keinen Fall unter 15 Jahren. Werden Kinder bei der Arbeit entdeckt, muss der Lieferant dokumentieren, welche Maßnahmen ergriffen werden, um Abhilfe zu schaffen und den Kindern den Schulbesuch zu ermöglichen. Die Rechte junger Arbeitnehmer unter 18 Jahren dürfen nicht für Arbeiten genutzt werden, die für die Gesundheit, die Sicherheit oder die Moral von Kindern schädlich sind. Besondere Schutzvorschriften sind zu beachten.
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Gerechte Löhne
Der Lohn für reguläre Arbeitsstunden und Überstunden muss mindestens dem gesetzlichen nationalen Mindestlohn oder dem branchenüblichen Mindestlohn entsprechen, je nachdem, welcher höher ist. In jedem Fall muss der Lohn für Überstunden höher sein als der Lohn für die reguläre Arbeitszeit. Reicht der Lohn nicht aus, um die üblichen Lebenshaltungskosten zu decken und gleichzeitig ein Mindestmaß an Ersparnissen anzusparen, ist der Lieferant verpflichtet, den Lohn des Arbeitnehmers zu erhöhen, um ein dafür ausreichendes Niveau zu erreichen. Alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen sind den Arbeitnehmern zu gewähren. Lohnabzüge als Strafmaßnahme sind nicht zulässig. Der Lieferant muss sicherstellen, dass die Arbeitnehmer klare, detaillierte und regelmäßige schriftliche Informationen über die Zusammensetzung ihres Lohns erhalten.
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Faire Arbeitszeiten
Die Arbeitszeiten müssen den geltenden Gesetzen und Branchenstandards entsprechen. Überstunden sind nur zulässig, wenn sie auf freiwilliger Basis geleistet werden und insgesamt 12 Überstunden pro Woche nicht überschreiten. Nach sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen ist dem Arbeitnehmer mindestens ein freier Tag zu gewähren. Die gesamte Wochenarbeitszeit darf regelmäßig 48 Stunden nicht überschreiten.
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Vereinigungsfreiheit
Das Recht der Arbeitnehmer, Organisationen ihrer Wahl zu gründen und beizutreten sowie an Tarifverhandlungen und Streiks teilzunehmen, ist zu respektieren. In Fällen, in denen die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Abhaltung von Kollektivversammlungen gesetzlich eingeschränkt sind, sind alternative Möglichkeiten für einen unabhängigen Zusammenschluss von Arbeitnehmern zum Zwecke von Kollektivverhandlungen zuzulassen. Arbeitnehmer dürfen nicht aufgrund der Gründung, des Beitritts oder der Zugehörigkeit zu einer solchen Organisation diskriminiert werden. Arbeitnehmervertretern ist freier Zugang zu den Arbeitsplätzen ihrer Kollegen zu gewähren, um sicherzustellen, dass sie ihre Rechte auf rechtmäßige und friedliche Weise ausüben können.
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Verbot der Diskriminierung
Jede Form der Diskriminierung von Arbeitnehmern ist verboten, es sei denn, sie ist durch die Anforderungen der Stelle gerechtfertigt. Dies gilt zum Beispiel für Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, der Hautfarbe, einer Behinderung, des Gesundheitszustands, der politischen Überzeugung, der Weltanschauung, der Religion, des Alters, der Schwangerschaft oder der sexuellen Ausrichtung. Die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen sind zu respektieren.
Gesundheitsschutz; Arbeitssicherheit
Der Lieferant ist für eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung verantwortlich. Durch den Aufbau und die Anwendung geeigneter Arbeitssicherheitssysteme sind die erforderlichen Präventivmaßnahmen zu ergreifen, um Unfälle und Gesundheitsschäden zu verhindern, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit am Arbeitsplatz auftreten können. Übermäßiger körperlicher oder geistiger Ermüdung ist durch geeignete Maßnahmen vorzubeugen. Außerdem müssen die Arbeitnehmer regelmäßig über die geltenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsnormen und - Maßnahmen informiert und geschult werden. Den Arbeitnehmern muss Zugang zu Trinkwasser in ausreichender Menge und zu sauberen sanitären Anlagen gewährt werden.
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Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen
Der Lieferant darf keine Ressourcen aus Böden, Wäldern oder Gewässern, deren Nutzung die natürlichen Lebensgrundlagen der Menschen sichert, unter Verletzung von legitimen Rechten entnehmen. Er hat schädliche Bodenveränderungen, Wasser- und Luftverschmutzung, Lärmemissionen sowie übermäßigen Wasserverbrauch zu unterlassen, wenn dadurch die Gesundheit der Menschen geschädigt, die natürliche Grundlage für die Erzeugung von Nahrungsmitteln erheblich beeinträchtigt oder der Zugang der Menschen zu sauberem Trinkwasser oder sanitären Einrichtungen verhindert wird.
Beschwerdemechanismen
Der Lieferant hat die von der WOKO erhaltenen Informationen über das Vorhandensein und die Durchführung eines Beschwerdeverfahrens, einschließlich der für dessen Handhabung zuständigen Personen, in geeigneter Weise an seine Mitarbeiter weiterzugeben. Alle Mitarbeiter müssen die Möglichkeit haben, das Beschwerdeverfahren anonym und unter wirksamem Schutz vor Diskriminierung zu nutzen. In Ermangelung eines Hinweises ist der Lieferant dafür verantwortlich, auf betrieblicher Ebene einen wirksamen Beschwerdemechanismus für Einzelpersonen und Gemeinschaften einzurichten, die von negativen Auswirkungen betroffen sein könnten. Mitarbeiter, die sich über Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex oder die geltenden Gesetze beschweren, dürfen in keiner Form disziplinarisch belangt werden.
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Verantwortung für die Umwelt
Die WOKO Schüttgutverpackungen GmbH fordert von ihren Lieferanten eine Erklärung zur Umweltpolitik. Die Lieferanten sollen sich bemühen, anerkannte Managementsysteme und Richtlinien, wie z.B. ISO 14001, umzusetzen. Wir fordern unsere Lieferanten auf, sich an REACH zu halten.
Behandlung und Ableitung von Betriebsabwässern
Abwässer aus Betriebsabläufen, Produktionsprozessen und Sanitäranlagen sind zu typisieren, zu überwachen, zu prüfen und bei Bedarf zu behandeln, bevor sie eingeleitet oder entsorgt werden. Darüber hinaus sollten Maßnahmen zur Reduzierung des Abwasseranfalls ergriffen werden.
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Umgang mit Luftemissionen
Allgemeine Emissionen aus Betriebsabläufen (Luft- und Lärmemissionen) und Treibhausgasemissionen sind vor ihrer Freisetzung zu typisieren, routinemäßig zu überwachen und bei Bedarf zu behandeln. Es liegt auch in der Verantwortung des Lieferanten, seine Emissionsbehandlungssysteme zu überwachen und kosteneffiziente Lösungen zur Minimierung aller Emissionen zu finden.
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Umgang mit Abfällen und gefährlichen Stoffen
Der Lieferant muss einen systematischen Ansatz verfolgen, um feste Abfälle zu identifizieren, sie zu verwalten, zu reduzieren und verantwortungsvoll zu entsorgen oder zu recyceln. Die im Basler Übereinkommen vom 22. März 1989 in seiner geänderten Fassung festgelegten Verbote der Ausfuhr gefährlicher Abfälle sind zu beachten. Chemikalien und andere Stoffe, die bei ihrer Freisetzung in die Umwelt eine Gefahr darstellen, sind zu identifizieren und so zu handhaben, dass die Sicherheit beim Umgang mit diesen Stoffen sowie bei Transport, Lagerung, Verwendung und Recycling gewährleistet ist.
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Verringerung des Verbrauchs von Rohstoffen und natürlichen Ressourcen
Die Nutzung und der Verbrauch von Ressourcen während des Produktionsprozesses und die Erzeugung von Abfällen jeglicher Art, einschließlich Wasser und Energie, sind zu reduzieren und zu vermeiden. Dies geschieht entweder direkt am Ort des Abfallaufkommens oder durch Verfahren und Maßnahmen - zum Beispiel durch Änderung von Produktions- oder Wartungsverfahren oder - Abläufen im Unternehmen, durch den Einsatz alternativer Materialien, durch Einsparungen, durch Recycling oder durch die Wiederverwendung von Materialien.
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Umgang mit Energieverbrauch und Effizienz
Der Energieverbrauch muss überwacht und dokumentiert werden. Es müssen kostensparende Lösungen gefunden werden, um die Energieeffizienz zu verbessern und den Energieverbrauch zu minimieren.
2.3 Ethisches Geschäftsverhalten und Compliance
Die WOKO Schüttgutverpackungen GmbH erwartet von ihren Lieferanten die Einhaltung höchster Standards für ethisches Verhalten und faire Geschäftspraktiken. Jede Form von Korruption wird abgelehnt, Erpressung und Bestechung werden nicht toleriert.
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Fairer Wettbewerb
Die Standards des fairen Geschäftsverkehrs, der fairen Werbung und des fairen Wettbewerbs müssen eingehalten werden. Darüber hinaus sind die einschlägigen kartellrechtlichen Vorschriften anzuwenden, die insbesondere Absprachen und andere Aktivitäten zur Beeinflussung von Preisen oder Konditionen verbieten. Diese Vorschriften verbieten ferner Absprachen zwischen Kunden und Lieferanten, die darauf abzielen, die Freiheit der Kunden einzuschränken, die Preise und Bedingungen für den Weiterverkauf von Waren selbst zu bestimmen.
Privatsphäre/Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die berechtigten Erwartungen seines Auftraggebers, seiner Unterauftragnehmer, Kunden, Verbraucher und Mitarbeiter hinsichtlich des Schutzes privater Informationen zu erfüllen. Bei der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung und Weitergabe von personenbezogenen Daten hat der Auftragnehmer die Gesetze zum Datenschutz und zur Informationssicherheit sowie die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.
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Geistiges Eigentum
Geistige Eigentumsrechte sind zu respektieren, Technologie- und Know-how-Transfers sind so durchzuführen, dass geistige Eigentumsrechte und Kundeninformationen geschützt werden.
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Integrität / Korruption, persönliche Vorteile
Bei allen geschäftlichen Aktivitäten sind die höchsten Integritätsstandards
anzuwenden. Der Lieferant muss eine Null-Toleranz-Politik in Bezug auf das Verbot aller Formen von Bestechung, Korruption, Erpressung und Veruntreuung verfolgen. Es müssen Verfahren zur Überwachung und Umsetzung von Standards angewandt werden, um die Einhaltung der Antikorruptionsgesetze zu gewährleisten.
Umsetzung der Anforderungen
Um die Einhaltung des Verhaltenskodexes für Lieferanten sicherzustellen und nachzuweisen, erwartet die WOKO Schüttgutverpackungen GmbH von ihren Lieferanten, dass sie alle relevanten Nachweise aufbewahren und auf Anfrage belegen können.
Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie Risiken innerhalb der Lieferketten erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Im Falle eines vermuteten Verstoßes sowie zur Absicherung von Lieferketten mit erhöhten Risiken hat der Lieferant die WOKO Schüttgutverpackungen GmbH unverzüglich und ggf. regelmäßig über die festgestellten Verstöße und Risiken sowie über die ergriffenen Maßnahmen zu informieren.
Dieser Code of Conduct ist integraler Bestandteil des Lieferantenmanagements und - Bewertungsprozesses der WOKO Schüttgutverpackungen GmbH. Die Überwachung kann Selbstbewertungen, Standortbesuche und die Verfolgung von Sanierungsplänen umfassen.
Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftraggeber die vorgenannten Betriebsbesichtigungen zur Überwachung der Einhaltung des Kodex in den Produktionsstätten des Lieferanten während der üblichen Geschäftszeiten, mit ausreichender Vorankündigung und durch vom Auftraggeber beauftragte Personen durchführt. Der Lieferant kann bestimmten Auditmaßnahmen widersprechen, wenn diese Maßnahmen gegen zwingende Datenschutzvorschriften verstoßen.
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Wird ein Verstoß gegen die Regeln dieses Verhaltenskodexes festgestellt, wird der Auftraggeber den Lieferanten innerhalb eines Monats schriftlich darauf hinweisen und eine angemessene Frist setzen, innerhalb derer das Verhalten des Lieferanten mit diesen Regeln in Einklang gebracht werden soll. Kann der Verstoß nicht in absehbarer Zeit behoben werden, hat der Lieferant die WOKO Schüttgutverpackungen GmbH unverzüglich zu informieren und gemeinsam mit der WOKO Schüttgutverpackungen GmbH ein Konzept mit einem Zeitplan zur Beendigung oder Minimierung des Verstoßes zu erstellen. Verstreicht die Nachfrist fruchtlos oder führt die Umsetzung der im Konzept enthaltenen Maßnahmen nach Ablauf der Frist nicht zur Abhilfe und steht ein weniger einschneidendes Mittel nicht zur Verfügung, kann die WOKO schüttgutbehälter GmbH die Geschäftsbeziehung beenden und sämtliche Verträge kündigen. Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Nachfristsetzung bleibt ebenso unberührt wie das Recht, Schadensersatz zu verlangen.